Aufträge
Die Aufträge können per Post, per Fax, per E-Mail oder persönlich formlos erteilt werden.

Preise
Bei Übersetzungen
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung zu zahlen. Bei gerichtlich-behördlichen Aufträgen gelten die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

Bei Dolmetschen
Für Dolmetschleistungen werden normalerweise Tagessätze berechnet. Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrtzeiten und die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten. Auf Anfrage wird gern ein Angebot für den Dolmetschbedarf erstellt. Bei Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Bei kurzen Dolmetscheinsätzen ist eine Abrechnung nach Stunden möglich.

Zahlungsbedingungen
Die Lieferungen erfolgen gegen Rechnung, bei Privatkunden per Nachnahme oder Barzahlung. Falls nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin.

Haftung
Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung von Normen hinsichtlich der Qualität angefertigt. Die abgelieferten Texte sind vom Auftraggeber unverzüglich zu kontrollieren. Festgestellte Fehler werden sofort und ohne Berechnung zusätzlicher Gebühren korrigiert. Die weitere Haftung ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Geheimhaltung
Alle Aufträge werden vertraulich behandelt.

Urheberrecht
Das Urheberrecht bleibt bei der Übersetzerin. Im Übrigen finden die Vorschriften des BGB Anwendung.

Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Übersetzerin.

 

 

Zum Seitenanfang